seit 2002



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Häufige Fragen

Wer kann in den Genuss des Rabattes gelangen?

Ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, deren Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung unser Angebot erhalten hat. Darüber hinaus Mitglieder von Verbänden, die mit uns eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.

Was muss ich tun, um mir den Rabatt zu sichern?

Wenn Sie Ihre Kaufentscheidung getroffen haben, beauftragen Sie uns mit der Vermittlung Ihres Neuwagens. Hierfür benötigen wir die genaue Konfiguration Ihres Wunschfahrzeuges. Aufgrund EU-Recht, benötigen wir von Ihnen ferner einen schriftlichen Auftrag. Diesen lassen wir Ihnen per E-Mail, Fax oder Post zukommen.

Handelt es sich um Neuwagen, die für den deutschen Markt bestimmt sind?

Ja, wir vermitteln ausschließlich Modelle, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Hierfür haben wir Kooperationen mit renommierten Autohandelsgesellschaften geschlossen.

Gilt der angegebene Rabatt bei jedem Händler?

Nein, der Rabatt gilt nur bei Händlern, die mit uns eine Kooperation geschlossen haben. Bitte nicht unsere Angebote und Kaufverträge bei anderen Händlern vorlegen.

Ist der Kaufpreis garantiert?

Nein, die Konditionen sind freibleibend. Kurzfristige Änderungen der Margen oder Auflagen der Hersteller können dazu führen, dass ein angebotener Kaufpreis im absoluten Ausnahmefall einmal nicht realisiert werden kann. Die Wahrscheinlichkeit einer Preisanpassung im Zeitraum zwischen Anfrage und Zusendung des Kaufvertrages ist jedoch relativ unwahrscheinlich und bis dato noch nie vorgekommen.

Fallen für die Vermittlung zusätzliche Kosten an?

Nein.

Muss ich einen geldwerten Vorteil versteuern?

Die Angebote sind zwar exklusiv für Sie als Mitarbeiter, allerdings wurden diese frei mit den Vertragshändlern verhandelt und somit müssen Sie keinen geldwerten Vorteil versteuern.

Bestelle ich das Fahrzeug über das Intranet?

Nein. Der Kaufvertrag wir Ihnen vom Händler zugesandt. Es handelt sich um einen ganz normalen Autokauf.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Per Überweisung oder Barzahlung. Bei Werksabholung erhalten Sie vorab die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugbrief) und ein Abholzertifikat. Sicherer geht es nicht!

Wird eine Anzahlung oder Bürgschaft verlangt?

Nein. 

Wie kommen die hohen Nachlässe zustande?

Durch Gruppenkonditionen, die Ihnen die Händler aufgrund der gebündelten Nachfrage einräumen.

Wo hole ich das Fahrzeug ab?

Beim renommierten Händler oder ab Werk (Audi, BMW, Mercedes, VW).

Kann ich meinen Gebrauchten in Zahlung geben?

Dies ist leider bei diesen Top-Konditionen nicht möglich.

Welche Garantien gelten?

Es gelten europaweit die normalen Werksgarantien. Zusätzlich können Sie vom Werk angebotene Zusatzgarantien und Garantieverlängerungen erwerben.

Muss ich jetzt für jede Inspektion oder Reparatur zu diesem Autohaus fahren?

Nein! Selbstverständlich können Sie zu jedem beliebigen Markenvertragshändler in Ihrer Nähe fahren.

 

 



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Kontakt

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59821 Arnsberg

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